Entrümpelung-Ulm - Ihr kompetenter Partner in Ulm
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Dienstleistungen)
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese gelten für unsere Dienstleistungen!
Sollten Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop suchen » diese finden Sie hier «.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF zum Ausdrucken Finden sie » Hier «.
1. Allgemeines
Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelungen, Wohnungs– bzw. Haushaltsauflösungen, Betriebs- bzw. Gewerbeauflösungen sowie Seniorenumzüge gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma Entrümpelung-Ulm, Inh. Freddy Pierre Pelg, Öschweg 27, 89079 Ulm. Mit seiner Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich, sofern im schriftlichen Angebot nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit gegenseitiger Willenserklärung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie allen anderen von uns angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies Entrümpelung -Ulm zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.
3. Auskunftspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt eidesstattlich bei Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.
4. Leistungsumfang, Termin – und Leistungszeit sowie Haftungsausschluss
Entrümpelung-Ulm garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes. Die zu entrümpelnden Gegenstände müssen von Strom- und Wasserleitungen getrennt sein. Bei Nichteinhaltung berechnen wir diese Leistungen extra. Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Entrümpelung-Ulm ist in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern Entrümpelung-Ulm die Beseitigung nicht gelingt kann der Vertragspartner Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Entrümpelung-Ulm als auch gegen deren Erfüllungs – bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.
5. Preise
Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung und Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung, an diese vereinbarten Preise halten wir uns 10 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung und der Ausführung Dinge ändern wie z.B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar, Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt den vereinbarten Festpreis entsprechend anzupassen. Alle Angebotspreise gegenüber Privatkunden gelten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei selbständigen und gewerbetreibenden Kunden nennen wir Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich, spätestens jedoch am 7. Werktage nach Beendigung der Arbeiten fällig, dies entweder in bar oder durch Überweisung. Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge mit größerem Umfang, ist Entrümpelung-Ulm berechtigt, Vorschussrechnung in angemessener Höhe zu stellen. Diese Zahlung ist auch sofort fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie alle anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Entrümpelung-Ulm gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schaden bleibt Entrümpelung-Ulm vorbehalten. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Entrümpelung-Ulm. Die Stornokosten betragen bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 40%, bei einem späteren Rücktritt 80% der vereinbarten Vergütung. Beziehen Sie die aufgeführte Leistung für das angegebene Grundstück als Nichtunternehmer oder als Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich, müssen Sie unsere Rechnung gem. §14b Abs. 2 Satz Nr. 1 UStG 2 Jahre lang aufbewahren.
7. Entsorgung
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.
8. Empfehlung
Kommt durch Ihre Weiterempfehlung ein Vertrag mit einem Neukunden zustande honorieren wir dies mit einem 25 EUR Tankgutschein.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 89073 Ulm. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieser AGBs und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.
Stand: 01.03.2017